Förderungen

Nutzen Sie die Unterstützung der öffentlichen Hand. Förderungen erhalten Sie von einigen Förderstellen, wie Bund, Länder und Gemeinden, wir haben einige Quellen für Sie aufbereitet. Förderungen werden unterjährig veröffentlicht, somit ist es schwer möglich einen aktuellen Überblick zu ermöglichen.

Hier finden sie einige Quellen die einen Überblick über Förderungen ermöglichen.

Verband Wärmepumpe Austria

https://www.waermepumpe-austria.at/foerderungen

Der Bundesverband Photovoltaic Austria

https://www.pvaustria.at/forderungen/

Österreichische Energieagentur

https://www.energyagency.at/fakten-service/foerderungen/oesterreichweit.html

KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH

Umweltförderungen

Förderung „RAUS AUS ÖL“ nutzen

Tauschen Sie Ihr altes fossiles Heizsystem gegen ein umweltfreundliches durch erneuerbare Energien betriebenes aus, und sichern Sie sich eine Förderung von bis zu 5.000€

Die im Vorjahr stark nachgefragte (Budget im Juni 2019 erschöpft) Förderungsaktion „raus aus Öl“ wird auch 2020 fortgesetzt und im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive neu aufgelegt. Die Förderungsaktion soll Betrieben und Privaten den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern. Damit setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen weiteren, wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität 2040.

„RAUS AUS ÖL“ FÜR PRIVATE 2020

Ein-Zweifamilienhäuser für Private

Die Einreichung für die Förderungsaktion „raus aus Öl“ für Private 2020 verläuft dieses Jahr zum ersten Mal in einem vereinfachten Verfahren in 2 Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung.

Ab 11.05.2020 sind die Online-Registrierung sowie die Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 20 Wochen gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Leistungen, die ab 01.01.2020 erbracht wurden, gefördert werden können.

Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt?

  • Man benötigt einen gültigen Energieausweis Bundeslandes
  • und den Meldezetteldes Antragstellers/der Antragstellerin
  • alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems
  • das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular (Fachbetrieb)

 

Rechtliche Grundlagen

Was genau wird gefördert?

Förderungsfähig ist die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Alles Brenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) im privaten Wohnbau, auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.

 

Gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten?

Die Kombination der Bundesförderung mit Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen erhalten Sie gegebenenfalls bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Für einzelne Bundesländer übernimmt die Kommunalkredit Public Consulting die Abwicklung der Landesförderung. In diesen Fällen überprüft die Abwicklungsstelle im Zuge der Antragstellung die Möglichkeit einer Landesförderung. Für die beantragten Maßnahmen kann kein weiterer Förderungsantrag nach einem Bundesförderungsprogramm gestellt werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungskosten werden mit max. 10 % aller förderungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt.

Förderungsfähige Maßnahmen:

Tausch des fossilen Heizungssystems – „raus aus Öl“

(Öl, Gas, Kohle/Koks-Alles-Brenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) 5.000 Euro *

* Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.

Die Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach dem erfolgten Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

 

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?

Im Rahmen von „raus aus Öl“ wird die Umstellung eines fossilen auf ein klimafreundliches Heizungssystem gefördert. Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen und ist inkl. eventuell vorhandener Brennstofftanks ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine fachgerechte Entsorgung ist der Förderungsabwicklungsstelle auf Nachfrage nachzuweisen. Die Vorlage eines gültigen Energieausweises  (max. 10 Jahre alt) vom Wohngebäude oder eines Energieberatungsprotokolls des jeweiligen Bundeslandes ist notwendig.

142,7 Millionen Euro im Förderungstopf

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Planungskosten werden hierbei mit maximal 10 % aller förderungsfähigen Kosten im Rahmen der Förderungsberechnung berücksichtigt.

2019 wurden für den Raus aus dem Öl Bonus 42,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, allerdings waren die Fördermittel aufgrund der hohen Nachfrage schon mit Ende Juni komplett ausgeschöpft.

 

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